Zeitablauf der Wahl

( Text übernommen von www.pflegeberufekammer-sh.de )

30.11.2017: Stichtag

20602 registrierte Pflegekräfte sind wahlberechtigt für die 1. Kammerwahl

01.12.2017

Der Wahlvorstand schließt das Wählerverzeichnis und ermittelt die Zusammensetzung der Kammerversammlung

 

15.12.2017

Der Wahlvorstand gibt bekannt:

1. Zusammensetzung der Kammerversammlung nach Berufsgruppen

2. den Anteil der Kammersitze pro Berufsgruppe und Wahlkreis

3. die Anforderung an die Wahlvorschläge (Listen mit Kandidaten und Kandidatinnen)

01.02.2018

Spätester Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge  (Listen mit Kandidaten und Kandidatinnen)

28.02.2018

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden an die Wähler/innen versendet. Jede/r Wähler/in erhält nur die Wahlunterlagen für seine Berufsgruppe und seinen Wahlkreis

01.03.- 03.04.2018

Wahlzeit!

Ihre Wahlzettel müssen bis zum 03.04.2018 beim Errichtungsausschuss eingegangen sein, damit sie gewertet werden.

06.04.2018

Die Stimmen sind ausgezählt- das Wahlergebnis steht fest.

21.04.2018

Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung in der Stadthalle in Neumünster. Den Errichtungsausschuss gibt es nicht mehr. Die gewählten Vertreter/innen übernehmen Verantwortung

 

 

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